Weiterbildung Datenschutzbeauftragter Berlin

Belegen Sie einen Kurs an der AFQ Berlin und werden Sie zum Datenschutz-Spezialisten in Ihrem Unternehmen

Weiterbildung Datenschutzbeauftragter nach EU-DSGVO in der AFQ Berlin

In einer digitalisierten und eng vernetzten Welt kommt kein Unternehmen mehr ohne Computer und Verwaltungs- und Officeprogramme aus. Die Akademie Futurum Qualitas bietet Ausbildungen in diesem Bereich an und macht Sie zu einem Spezialisten für Büroanwendungen und Datenschutz.

Gerade im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz, die EU-Datenschutzverordnung (EU DSGVO) oder Wirtschaftsspionage werden Fachkräfte immer dringender gebraucht und gesucht. Informieren Sie sich daher hier über die Weiterbildung Datenschutzbeauftragter (DSB) in der AFQ in Berlin!

Schulungen bei Ihnen im Betrieb

Wir schulen in unseren Seminarräumen oder auch bei Ihnen direkt im Unternehmen. Bei uns können Sie die nächsten Termine der Terminübersicht entnehmen. Für eine Schulung vor Ort senden Sie uns bitte eine Kontaktanfrage.

Datenschutzbeauftragter (DSB) werden in nur einem Tag

ZERTIFIZIERTER DATENSCHUTZ-EXPERTE

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Personenzertifikat der AFQ Berlin als Experte für virtuelle Sicherheit und Datenschutz.

POTENTIALE AUSSCHÖPFEN!

Mit dieser fundierten Ausbildung gehen Sie einen großen Schritt zu einem beruflichen Aufstieg mit neuen Aufgaben und Verantwortungen!

VORAUSSETZUNGEN FÜR DAS DATENSCHUTZ WEITERBILDUNGSZERTIFIKAT

Im Prinzip kann jede interessierte Person an der Weiterbildung Datenschutz teilnehmen. Wenn Sie sich für eine Berufung als Datenschutzbeauftragte/r qualifizieren und unser Personenzertifikat erhalten möchten, sollten Sie dennoch berücksichtigen, dass Sie neben einem allgemeinen Basiswissen hinsichtlich des Datenschutzrechts, das Sie im Lehrgang erwerben werden, entsprechend § 4f Abs. 2 Bundes-datenschutzgesetz (BDSG) auch weitere erforderliche Qualifikationen nachweisen müssen:

  • technische Kenntnisse zur automatisierten Datenverarbeitung
  • fundierte juristische Kenntnisse, insbesondere im Datenschutzrecht
  • Kenntnisse über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
  • Vertrautheit mit der Unternehmens-Organisation
  • Überblick zu sämtlichen betrieblichen Fachaufgaben, zu deren Erfüllung personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • didaktische Begabung, um die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten tätigen Personen datenschutzrechtlich zu sensibilisieren und zu gewährleisten, dass auch diese die gesetzlichen Bestimmungen einhalten

Neben der erforderlichen Fachkunde ist der Faktor Zuverlässigkeit ein wesentlicher für die Zertifizierung des Datenschutzbeauftragten: Als zuverlässig im Sinne des Gesetzes gilt, wer aufgrund seiner persönlichen Eigenschaften sowie seines Verhaltens geeignet ist, seine Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Zudem darf kein Interessenkonflikt vorliegen. Bei „internen“ betrieblichen Datenschutzbeauftragten scheitert diese notwendige (objektive) Zuverlässigkeit häufig, wenn der betriebliche Datenschutzbeauftragte seine bisherige Funktion weiterhin ausübt, während er bzw. sie sich quasi selbst kontrollieren und überprüfen soll.

Nicht in Frage als regelmäßig agierender betrieblicher DSB kommen daher Inhaber, Vorstände, Geschäftsleitung und sonstige Leiter und Personen, die in dieser Funktion in Interessenkonflikte geraten könnten (bspw. Leiter der EDV, IT-Admin, Personalleiter, Personen mit leitenden Aufgaben in Organisationseinheiten mit besonders umfangreicher oder sensitiver Verarbeitung von personenbezogenen Daten).

  • technische Kenntnisse zur automatisierten Datenverarbeitung
  • fundierte juristische Kenntnisse, insbesondere im Datenschutzrecht
  • Kenntnisse über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
  • Vertrautheit mit der Unternehmens-Organisation
  • Überblick zu sämtlichen betrieblichen Fachaufgaben, zu deren Erfüllung personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • didaktische Begabung, um die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten tätigen Personen datenschutzrechtlich zu sensibilisieren und zu gewährleisten, dass auch diese die gesetzlichen Bestimmungen einhalten
ZIEL UND NUTZEN DER AUSBILDUNG ZUM DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Datenschutz bekommt einen immer höheren Stellenwert bei den Gesetzgebern und vor allem auch im Bewusstsein der Menschen. Immer mehr Menschen sorgen sich um ihre Daten und achten daher verstärkt auf die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien, insbesondere wenn es um die Datensicherheit im Unternehmen geht. Mit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten können Unternehmen bei ihren Kunden ein Stück mehr Vertrauen schaffen. Weiterhin können so teure Vertragsstrafen oder Klagen vermieden werden.

 

Als betriebliche*r Datenschutzbeauftragte*r vermitteln und beraten Sie mit dem erworbenen Wissen zum rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten sowie zu technisch-organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes. Ziel der Datenschutzbeauftragter Schulung an der AFQ in Berlin ist es daher, dem oder der künftigen DSB das Grundlagenwissen für diese Tätigkeit weiterzugeben. Unsere erfahrenen Referenten vermitteln Ihnen die Theorie anhand vieler Beispiele aus der Praxis.

Der Seminarteilnehmer soll nach Abschluss des eintägigen Intensivseminars an der Akademie für Qualitätsmanagement AFQ Berlin in der Lage sein, die gesetzlichen Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten entsprechend dem Datenschutzgesetz wahrzunehmen. Hierbei ist unerheblich, ob er als interner oder externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen tätig wird.

WANN WIRD DER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE BESTELLT?

Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet dann einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn personenbezogene Daten (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten) automatisiert verarbeitet werden. Das BDSG (§ 4 f.) schreibt dies für alle Unternehmen vor, sobald mindestens zehn Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss außerdem in allen öffentlichen Stellen (beispielsweise Behörden) ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Weiter entfällt die Grenze von 10 Personen, wenn eine volle Automatisierung der Erfassung beispielsweise für Statistik (z.B. Markt- und Meinungsforschung) oder Forschungszwecke eingesetzt wird.

Im Seminar “Datenschutzbeauftragter” bringen unsere Referenten Ihnen sowohl aus Theorie- als auch aus Praxis-Perspektive die Inhalte in folgenden thematischen Einheiten näher:

Unser Kurs richtet sich an zukünftige betriebliche Datenschutzbeauftragte (intern oder extern) sowie an Personen, die sich einen fundierten Überblick über das Thema Datenschutzbeauftragter verschaffen wollen. Wir arbeiten in kleinen Teilnehmerkreisen; die Datenschutz-Seminare finden im optimalen modernen Lernumfeld in Gruppen von maximal 15 Teilnehmern statt.

Eine Weiterbildung im Fernstudium ist nicht möglich.

SEMINAR-INHALTE DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

Grob zusammengefasst werden in den Datenschutzbeauftragter-Schulungen die Grundlagen des Datenschutzes, Aufgaben des Datenschutz-beauftragten, die Vorabkontrolle als besonderes Instrument des Bundesdatenschutzgesetzes, Mitarbeiterdatenschutz, IT-Sicherheitsmaßnahmen, Ausblick auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die praktische Umsetzung des Datenschutzes sowie (rechtliche) Fachkenntnisse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)  vermittelt und vertieft.  Darüber hinaus behandelte Inhalte betreffen:

  • Wissen über die Probleme der Schnittstellen bei Arbeitsabläufen
  • kommunikative Fähigkeiten zur Vermittlung datenschutzrechtlicher Regelungen im Unternehmen
  • organisatorische Fähigkeiten zur Steuerung des Datenschutzes im Unternehmen.

Im Seminar “Datenschutzbeauftragter” bringen unsere Referenten Ihnen sowohl aus Theorie- als auch aus Praxis-Perspektive die Inhalte in folgenden thematischen Einheiten näher:

     Inhalte:

  • Grundlagen
  • gesetzliche Regelungen
  • Informationsfreiheit
  • der interne betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
  • Datensparsamkeit
  • Datensicherheit
  • Betroffenenrechte
  • Marktortprinzip
  • Verfahrensvereinfachung und einheitliche Rechtsanwendung
  • One-Stop-Shop
  • Kohärenzverfahren
  • Sanktionen
  • Wissen über die Probleme der Schnittstellen bei Arbeitsabläufen
  • kommunikative Fähigkeiten zur Vermittlung datenschutzrechtlicher Regelungen im Unternehmen
  • organisatorische Fähigkeiten zur Steuerung des Datenschutzes im Unternehmen.

ABLAUF, TERMINE UND DAUER DER KURSE

Zeiten:

 

1 kompaktes Tagesseminar

ab 09:00 Uhr  (inkl. Pausen)

ABSCHLUSS

Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs schafft die Voraussetzungen, dass Sie als Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzbeauftragter (intern im Betrieb oder extern) bestellt werden können. Dieser wird Ihnen in einem Personenzertifikat der AFQ bestätigt.