Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten (m/w/d) nach EU-DSGVO an der AFQ
Übersicht
Datenschutzbeauftragter werden Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen Unterrichtskonzept Kursinhalte
Datenschutzbeauftragter werden
Datenschutzbeauftragte/r nach EU-DSGVO
In unserer Weiterbildung zum/zur Datenschutzbeauftragten nach EU-DSGVO an der AFQ vermitteln wir Ihnen das Grundlagenwissen zum Datenschutz und seiner praktischen Umsetzung. Das Tagesseminar ist thematisch umfassend und seine Inhalte anschaulich aufbereitet mit vielen Beispielen aus der Praxis, damit Sie auf Ihre Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter optimal vorbereitet sind. Nach Abschluss erhalten Sie von der AFQ das Personenzertifikat Datenschutzbeauftragte/r nach EU-DSGVO.
Unser Tagesseminar bietet Ihnen Fachwissen kompakt – mit diesen Lerninhalten: Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes, Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach EU-DSGVO, Rechte der betroffenen Personen, Datenverarbeitung im Unternehmen, Datenschutz und Datensicherheit, der/die Datenschutzbeauftragte im Unternehmen, Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
Jedes Unternehmen, in dem mindestens zehn Beschäftigte mit der Datenverarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, ist gesetzlich verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Ein rechtssicherer Umgang mit den Daten beispielsweise von Mitarbeitenden, Kunden, Klienten oder Patienten sowie Lieferanten muss gewährleistet sein, besonders in einer zunehmend komplexer werdenden digitalisierten Arbeitswelt.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen
Die Verantwortlichen für die praktische Umsetzung des Datenschutzes sind die Unternehmen selbst, die personenbezogene Daten nutzen und verarbeiten, ebenso die Auftragsverarbeiter, die für Unternehmen oder Behörden tätig sind. Die Unternehmensleitung hat für eine rechtssichere Datenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz zu sorgen.
Nach Art. 39 der EU-DSGVO „Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten“ berät der Datenschutzbeauftragte die höchste Managementebene, wie die Rechtsvorschriften einzuhalten sind. Er überprüft die Datenschutzmaßnahmen und überwacht, dass sie korrekt umgesetzt werden, er verbessert sie kontinuierlich, dokumentiert sie, kontrolliert die Dokumentation anderer und berichtet der Unternehmensleitung über seine Tätigkeit.
Stellt der Datenschutzbeauftragte Mängel fest, entwickelt er Lösungen und empfiehlt geeignete Datenschutzmaßnahmen. Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bereitet er die Meldung an die Aufsichtsbehörde vor – die Meldung müssen die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter selbst vornehmen. Der Datenschutzbeauftragte ist die Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörden und ist verpflichtet mit ihnen zu kooperieren. Ebenso ist er der erste Ansprechpartner, an den sich Betroffene wenden können bei Fragen zu ihren personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung.
Für die technische Umsetzung der Datenschutzmaßnahmen arbeitet der Datenschutzbeauftragte eng zusammen mit der IT-Abteilung des Unternehmens, den IT-Administratoren oder den externen IT-Sicherheitsexperten. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) zielen darauf, die Datensicherheit zu gewährleisten, damit personenbezogene Daten zuverlässig genutzt, verarbeitet und übermittelt werden können. Der Datenschutzbeauftragte sensibilisiert und schult diejenigen Beschäftigten des Unternehmens, die mit der Datenverarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, um einen wirksamen Unternehmensdatenschutz aufzubauen.
Die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen
Die EU-DSGVO regelt in Artikel 38 „Die Stellung des Datenschutzbeauftragten“. Danach müssen die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter den Datenschutzbeauftragten uneingeschränkt unterstützen bei der Erfüllung seiner Aufgaben: er hat Zugang zu den personenbezogenen Daten und zu den Vorgängen der Datenverarbeitung, er erhält keine Anweisungen, wenn er seine Aufgaben wahrnimmt, und darf nicht benachteiligt oder abberufen werden, was als erweiterter Kündigungsschutz zu verstehen ist. Zudem muss dem Datenschutzbeauftragten ermöglicht werden, dass er sein Fachwissen zum Datenschutz vertiefen und erweitern kann.
Für die Benennung des Datenschutzbauftragten gibt es in Art. 37 der EU-DSGVO gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind: Es darf kein Interessenskonflikt vorliegen mit seinen anderen Arbeitsaufgaben im Unternehmen. Deshalb dürfen weder Führungskräfte, noch Personalmanager oder IT-Mitarbeiter des Unternehmens zum Datenschutzbeauftragten benannt werden.
Die Aufgaben des Unternehmensdatenschutzes können von einem internen, betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder einem externen Datenschutzbeauftragten übernommen werden. Für die Benennung eines internen, betrieblichen Datenschutzbeauftragten spricht: a) dass er oder sie mit den Geschäftsprozessen und Arbeitsabläufen im Unternehmen vertraut ist und b) die Beschäftigen im Unternehmen bereits kennt. Ein Unternehmensdatenschutz nach den rechtlichen Vorschriften lässt sich so effizient umsetzen. Die Aufgabe einem externen Datenschutzbeauftragten zu übertragen, kann jedoch für das Unternehmen – insbesondere kleinere Firmen, kostengünstiger sein.
Unser Unterrichtskonzept: Datenschutzbeauftragter (m/w/d) nach EU-DSGVO
Unser Fachdozent für Datenschutz
Unser Fachdozent ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter nach EU-DSGVO, zudem zertifizierter Qualitätsmanager QMM und zertifizierter externer Qualitätsauditor EQA. Er hat langjährige Berufserfahrung als Führungskraft, unter anderem in den Bereichen Organisationsentwicklung, Prozessmanagement und Qualitätsmanagement der Branchen Automotive und Maschinenbau.
Wissen kompakt – erfolgreich lernen im Tagesseminar
Für unser Tagesseminar haben wir die Teilnehmerzahl auf maximal 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt. Das sichert Ihren Lernerfolg, da Sie individuell betreut und Ihre Fragen umfassend beantwortet werden. Unser Präsenzunterricht ermöglicht Ihnen außerdem, sich mit den anderen Teilnehmenden auszutauschen und die eigenen Kenntnisse zu erweitern.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:
Unsere Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten nach EU-DSGVO bieten wir auch als Inhouse-Schulung an (Teilnehmerzahl: ab 5). Bitte kontaktieren Sie uns, gern unterstützen wir Sie bei der Qualifikation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Datenschutz.
Unsere Kursinhalte: Datenschutzbeauftragter (m/w/d) nach EU-DSGVO
Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes
- Datenschutz und Grundrechte (GG)
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- personenbezogene Daten
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
- Neuerungen in der EU-DSGVO, z. B. Marktortprinzip, One Stop Shop, Kohärenzverfahren
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach EU-DSGVO
- Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt, Einschränkung der Datenverarbeitung
- Grundsätze für die Datenverarbeitung nach Art. 5 EU-DSGVO
- Einwilligungen und Kopplungsverbot
- Transparenzgebot, Aufklärungspflicht, Informationspflichten
Rechte der betroffenen Personen
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung und Datenübertragbarkeit
- Recht auf Beschränkung bzw. Einschränkung
- Recht auf Widerruf und Recht auf Widerspruch
- Recht auf Löschung der Daten, Recht auf Vergessenwerden
- Recht auf Entschädigung und Schadensersatz
Datenverarbeitung im Unternehmen
- Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- Arten der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten
- Datenübermittlung an Drittstaaten (Nicht-EU-Länder)
- Datenminimierung: Datenvermeidung, Datensparsamkeit
- personenbezogene Daten und Vertragsverhältnisse, z. B. bei Beschäftigten, Lieferanten, Kunden, Interessenten
- personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen
Datenschutz und Datensicherheit
- Schutzziele, z. B. Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit
- Störungen, Gefährdungen und Bedrohungen
- Datensicherheit: die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
- Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 und 36 EU-DSGVO
- Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen und der Maßnahmen für die Datensicherheit
- Datenschutz-Dokumentation: Verträge mit Auftragsverarbeitern, Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutzmanagement: u. a. Verfahrensbeschreibungen, Löschkonzept
Der/die Datenschutzbeauftragte im Unternehmen
- Benennung des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 EU-DSGVO
- Eignung: Fachwissen, Zuverlässigkeit, organisatorische und kommunikative Fähigkeiten
- Aufgaben und Pflichten des Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 EU-DSGVO
- Rechenschaftspflicht: der jährliche Tätigkeitsbericht
- Stellung des Datenschutzbeauftragten nach Art. 38 EU-DSGVO
- Rechte des internen, betrieblichen Datenschutzbeauftragten, z. B. Kündigungsschutz, Abberufungsschutz
- Haftung des Datenschutzbeauftragten
- Sanktionen bei fehlender Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Datenschutz-Aufsichtsbehörden
- der/die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- die Landesdatenschutzbeauftragten
- Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten; Bekanntwerden einer Verletzung des Datenschutzes, z. B. durch Beschäftigte oder die Presse
- Haftung: der Unternehmensbegriff im Sinne des BDSG und der EU-DSGVO
- Sanktionen, Strafverfahren und Bußgeldvorschriften nach BDSG und EU-DSGVO
Teilnahme-Voraussetzungen
Sie müssen keine speziellen Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie teilnehmen möchten. Unser Tagesseminar steht allen offen, die sich für die Themen Datenschutzbeauftragter, Datenschutz und Datensicherheit interessieren oder Ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand bringen möchten.
Kursdauer
Unser Tagesseminar Datenschutzbeauftragte/r nach EU-DSGVO findet in der AFQ Akademie Futurum Qualitas statt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bieten wir auch Inhouse-Schulungen ihrer Beschäftigten an – bitte nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf.
Abschluss & Zertifikat
Nach Abschluss unserer Weiterbildung erhalten Sie das AFQ-Personenzertifikat Datenschutzbeauftragte/r nach EU-DSGVO. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrer Benennung zum/zur betrieblichen Datenschutzbeauftragten noch weitere Qualifikationen erwerben müssen für Ihre Tätigkeit.
Termine & Anmeldung
Weitere Informationen und die Termine unseres Tagesseminars Datenschutzbeauftragte/r nach EU-DSGVO finden Sie in unserer Terminübersicht. Sollte Ihr Wunschtermin nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns bitte, wir informieren Sie gern zu unseren geplanten Seminaren im Bereich Datenschutz.